Änderung Unterrichtsordnung (II): Neue „Handy-Ordnung“ – angewandter Jugendschutz
Die technische Entwicklung hat noch kürzlich separate Geräte, wie MP3-Player, Palmtop und Handy, zu einer Einheit zusammengeführt. Produkte, wie das iPhone oder Google-Handy sind alles in Einem. Die Funktion „Handy“ ist nicht mehr eindeutig zu erkennen.
Handys sind aus dem Leben Jugendlicher nicht wegzudenken, in Schulen werden sie allerdings oft GEGEN andere Schüler benutzt. (*)
Um dennoch den Anforderungen des Jugendschutzgesetzes, unter anderem Verhinderung des Konsums von Gewaltvideos oder Mobbing1 durch unberechtigtes Fotografieren, Filmen usw., entsprechen zu können, war die Anpassung der bestehenden Unterrichtsordnung überfällig. Auf der Lehrerkonferenz am 3. März wurde daher eine entsprechende Aktualisierung beschlossen.
Prüfen, ob es wirklich ausgeschaltet ist
Zunehmende Vielfalt an Endge-
räten ist nicht zu überblicken. (*)
Als in der 7g Klassenlehrer und Schüler die neue „Handy-Ordnung“ besprachen, begannen sich plötzlich die Hälfte der Körper auffällig zur Seite zu neigen, als man an den Punkt angelangt war, dass ab sofort mitgeführte HANDYS ausgeschaltet zu halten sind. Gleichzeitig tasteten sich Arme möglichst unauffällig in die Tiefen der Schultaschen vor. Als soviel Unauffälligkeit schließlich auffiel, mussten alle loslachen. Also holte jeder sein Handy einfach raus und prüfte, ob es wirklich ausgeschaltet war. Bis auf zwei Ausnahmen war es so.
Die neue „Handy-Ordnung“
Ein entsprechendes Rundschreiben der Schulleitung an Schüler und Eltern ist in Vorbereitung. Es wird in den nächsten Tagen durch die Klassenlehrer erläutert und verteilt!
- Verbot
Im Schulbetrieb, in der Zeit von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr, ist auf dem gesamten Schulgelände (inklusive Bushaltestelle, Turnhalle und Cafeteria) jede Form von „Consumer-Elektronik“ ausgeschaltet zu lassen2. Das Benutzen solcher Geräte ist untersagt. Die Anordnung bezieht sich nicht nur auf die bereits in der Verordnung festgelegten Geräte, sondern auch auf neuere Entwicklungen wie webfähige Handys, MP3-Player, Spielkonsolen u. ä.
- Ausnahme
Müssen Schüler in dringenden persönlichen Angelegenheiten telefonieren, können sie einen erreichbaren Lehrer oder die Mitarbeiter im Sekretariat um eine Ausnahme bitten. Diese ist – wenn möglich – zu erlauben. Der Schüler kann dann unter Aufsicht seinen Anruf tätigen. Außerdem können Schüler bei Bedarf wie bisher im Sekretariat kostenfrei über Festnetz anrufen.
- Maßregelung bei Verstoß
- Einziehen des Gerätes durch einen aufsichtsführenden Lehrer (Schüler vermerkt dazu auf einem Zettel seinen Namen und seine Klasse)
- Abgabe von Handy und Zettel im Sekretariat; Sekretariat informiert den zuständigen Klassenlehrer
- Tadel durch Klassenlehrer
- Eltern haben das Gerät im Schulsekretariat abzuholen.
In den meisten Fällen sind es lustige Bildchen, die per Bluetooth von Handy zu Handy wandern. Aber eben nicht immer. (*)
Fazit
Die neue „Handy-Ordnung“ ist ein Kompromiss. Einerseits gilt es die Möglichkeiten für eine missbräuchliche Benutzung der neuen Medien zu minimieren. Gleichzeitig soll der Schulbetrieb nicht durch lästige Kontrollmaßnahmen gestört werden. Wenn alle versuchen, die Regelung zu beachten, werden die erwähnten Risiken bei uns keine Chance haben. (abu)
Die neue Handy-Ordnung regelt das Nötigste. (*)
(*) Fotos: CJD-UPDATE/abu
- Der ganze Aufwand geschieht also NICHT um nervende Klingeltöne oder Ablenkungen durch SMS zu unterbinden, sondern im wörtlichen Sinne zum Schutz der Schülerschaft vor den sie selbst bedrohenden negativen Randerscheinungen der Handybenutzung. ↩
- Betonung liegt auf JEDE FORM VON und schließt etwa auch Digitalkameras ein. Auf diese Weise ersparen sich Schüler und Lehrer unerfreuliche Wortgefechte darüber, was nun noch nicht oder schon ein Handy ist. ↩
Kommentare
Das ist eben gerade die Schwierigkeit. Oder ich sags mal so: Ich sitze in der Cafeteria und höre beim lernen über Kopfhörer Musik über das Handy. Das Handy ist aber in der Hosentasche und ich filme keinen. Dann ist das trotzdem verboten, dabei hab ich nachweislich nichts verbotenes getan. Aber ich hab doch was verbotenes getan, weil das Handy ausgeschaltet sein muss.
Ja, das ist ärgerlich. Musik hören mit Kopfhörer wird es nicht mehr geben. Das hätte es aber eigentlich auch vorher schon nicht geben dürfen, weil in der Schulordnung „Abspielgeräte“ ausgeschlossen wurden. Andererseits – muss die Schule irgendwie darauf achten, dass die virtuellen Tore nicht zum Nachteil des Einzelnen und der Gemeinschaft mutieren. Daher ist der Ansatz, GENERELL auf Consumer-IT zu verzichten alternativlos – und übrigens nicht meine (unsere) Erfindung, sondern lediglich übernommene Anregung von anderen Schulen, insbesondere Privatschulen mit hoher Reputation.
Da wird ja wohl JEDER schmunzelnd darüber hinweg sehen. Außerdem: Wie gesagt, der eigentliche Grund für die Regelung ist ja eben NICHT das Telefonieren an sich.
Wie ist das eigentlich mit Gästen auf dem Schulgelände? Es ist mir als Alumi mal passiert, dass (ausgerechnet direkt vor einer Lehrerin) das Handy losgegangen ist.
Werden diese Regeln auch in die Schulordnung aufgenommen? Ich denke ein Update der Schulordnung ist dringend nötig. Oder kan man die Regeln i-wo andersd nachlesen?
JA, ist bereits protokollarisch auf der Lehrerkonferenz geschehen. Das entsprechende Rundschreiben hat Herr Heger in Arbeit. Es wird in den nächsten Tagen verteilt. Dann auch mit dem Hinweis auf die Neuregelung zum Pausengelände (Bushäuschen). Gruß.