Freiwillige Nachprüfung am 30 April 2009

Die verpatzte schriftliche Mathematikprüfung beim hessischen Zentralabitur kann auf Wunsch wiederholt werden. Dazu wird am 30. April landesweit eine Nachprüfung anberaumt.

Glücksschwein © CJD-UPDATE/A. BubrowskiAlle Glücksschweinchen wieder rausholen! (*)

Der Termin war ohnehin bereits für Schüler reserviert, die wegen Krankheit nicht mitschreiben konnten. Die schnelle und unbürokratische Entscheidung des Kultusministeriums, den Schülern eine zweite Chance einzuräumen, wurde allgemein mit Zufriedenheit aufgenommen. Dadurch können Nachteile aufgrund der fehlerhaften Prüfungsaufgaben ausgeglichen werden.

In der Öffentlich kaum bekannt – Fehler im Mathematikabitur sind nicht Neues:

Fehler im Mathematikabitur nichts Neues

Hintergründe der Abi-Panne und was genau falsch war:

hr-online: Zweite Chance in Mathe

(*) Text/Bild: Andreas Bubrowski