Fragen an die Mitarbeitervertretung (MAV) des CJD Oberurff
Interview: Katharina von Urff
Anlässlich der Wahlen zur Mitarbeitervertretung (MAV) am 20. März 2014 ist es wichtig, die Arbeit der MAV nochmal bewusst zu machen. Vielen Mitarbeitern im CJD Oberurff ist wahrscheinlich gar nicht klar, für welche Themen und Probleme der Mitarbeiter Sie sich einsetzen. Können Sie uns dafür einige Beispiele nennen?
Die MAV unterliegt dem MVG (Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD). Da das CJD Mitglied in der Diakonie ist, ist für uns das Kirchliche Vertretungsgesetz relevant, nicht etwa das Betriebsverfassungsgesetz. Die MAV hat einen weitreichenden Aufgabenbereich innerhalb des Jugenddorfes, so etwa im sachlichen und personellen Bereich. So sind wir bspw. mitbestimmungsberechtigt bei der Aufstellung bei Dienstplänen im Schichtdienst oder etwa grundsätzlichen Veränderungen von Dienststrukturen (Beispiel : Einführung von Doppelstunden als Regelzeit in der Schule). Die Vertretungsmöglichkeiten reichen von Fällen der Mitberatung bis hin zur Mitbestimmung. So ist unsere Zustimmung bei Einstellungen oder Entlassungen notwendig. Im MVG geht man von einer Dienstgemeinschaft aus und es wird eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Dienststellenleitung und der MAV gefordert. Dies versuchen wir in vielen Bereichen durch Gespräche, auch im Vorfeld von Entscheidungen, so zu gestalten, dass eine konstruktive Arbeit möglich ist, was dann auch mit Kompromissen einhergehen kann.
In der Öffentlichkeit steht das CJD Oberurff natürlich als Schule im Vordergrund. Aber auch im Internat, der Musikschule, dem PTZ (Pädagogisch-Therapeutischem-Zentrum) und der Tagesgruppe sind viele Mitarbeiter tätig. Wie spiegelt sich diese Vielfalt in der Zusammensetzung und den Themen der MAV?
Es sollte angestrebt werden, dass möglichst alle Bereiche des Jugenddorfes personell in der MAV vertreten sein sollten, da damit auch die Sachkompetenz gesteigert wird. Zur Zeit haben wir in der MAV Vertreter des Internats, des technischen Bereiches und der Schule. Für die künftige MAV, die dann aus 7 Mitgliedern bestehen wird, wäre es sinnvoll, wenn auch noch PTZ, Tagesgruppe und die Musikschule vertreten wären. Die Themenbereiche der einzelnen Abteilungen sind natürlich sehr unterschiedlich, sind aber alle für die MAV- Arbeit relevant.
Was sehen Sie als Erfolge in der letzten vierjährigen Amtszeit an?
Die Inhalte der MAV-Arbeit werden immer bei der jährlich stattfindenden Vollversammlung als Rechenschaftsbericht kundgetan. Die Arbeitsbereiche gehen aber auch über die Verhandlungen mit der Dienststellenleitung hinaus. So haben wir in der Vergangenheit auch bei Konflikten zwischen Mitarbeitern versucht, eine Mediatorenrolle zu spielen. Im letzten Jahr sind wir sehr häufig von Kollegen zu verschiedenen Belangen befragt worden. Das war eine positive Entwicklung gegenüber früheren Zeiten. Vor allem in rechtlichen Belangen haben wir uns fortgebildet, um auch hilfreich sein zu können, wobei wir natürlich keine Rechtsauskunft, wie etwa ein Anwalt dies tut, geben können und dürfen. Weiterhin waren wir in diversen Ausschüssen und AGs, wie etwa Medien-AG, Seis, BEM, Sicherheitsausschuss, involviert, um hier Entscheidungen mitzuberaten und auf MVG-Relevanz schon im Vorfeld zu untersuchen. Die Themenfelder sind also sehr unterschiedlich. Das macht dann ja auch den Reiz dieser Aufgabe aus. Auch möchten wir alle Mitarbeiter auffordern, uns beispielsweise mit einzubinden bei Gesprächen mit Vorgesetzten, da wir die Erfahrung gemacht haben, dass das hilfreich sein kann.
Und an welchen ´Baustellen´ sollte die nächste MAV weiterarbeiten?
Die kommenden Jahre werden sehr spannend, da sich einschneidende Veränderungen ergeben (neuer Vorstand des CJD, neuer Leiter in Oberurff). Hier wird eine starke und erfahrene MAV sehr wichtig sein, um unsere Interessen zu vertreten. Im Gesamt-CJD stehen große strukturelle Veränderungen an, die auch Auswirkungen auf unser Jugenddorf haben werden. Durch die Mitgliedschaft in der Gesamtmitarbeitervertretung des CJD und die Teilnahme an deren regelmäßigen Sitzungen sind wir auch hier gefordert. Diese Arbeit ist aber ebenfalls sehr spannend, da man hierdurch nicht nur viel über die Arbeit anderer CJD-Einrichtungen erfährt, sondern auch viele Hintergrundinformationen erhält und es einen fruchtbaren Austausch mit anderen MAVen gibt.
Für die neue MAV würde vielleicht manch einer kandidieren, wenn er nicht eine hohe zusätzliche Arbeitsbelastung befürchten würde. Wie sieht es mit der Arbeitszeit für die MAV aus?
Die Tätigkeit für die MAV ist grundsätzlich während der Arbeitszeit zu erledigen oder es gibt bei Bedarf Zeitausgleich. Bei den Lehrern sind feste Zeiten in der Stundenverpflichtung eingearbeitet. Neben der wöchentlichen MAV-Sitzung sind natürlich die schon erwähnten Sitzungen mit der Dienststellenleitung, die Mitarbeit in den Ausschüssen und Gremien zu nennen, die allerdings in unregelmäßigen Abständen stattfinden. Ein großer Teil der Zeit fällt allerdings für Gespräche mit Kollegen an, die den Kern unserer Arbeit ausmachen. Eine übermäßige Arbeitsbelastung gibt es nicht, es gibt, wie in anderen Bereichen auch, Zeiten mit größerem oder geringerem Aufwand. Wir möchten aber hier appellieren, dass sich möglichst viele Mitarbeiter für die MAV-Arbeit interessieren und zur Wahl stellen, da es nicht nur zum allergrößten Teil eine befriedigende Aufgabe ist, sich für Kollegen einzusetzen, sondern weil es auch sehr spannend und lehrreich ist, ´hinter die Kulissen zu schauen´. Man beurteilt manches schon mal anders, wenn man verschiedene Aspekte kennt. Weiterhin kann man durch die MAV-Tätigkeit durchaus Einfluss auf die Entwicklung unseres Jugenddorfes nehmen.
Es geht immer wieder das Gerücht, dass verbeamtete Lehrer weder wahlberechtigt noch wählbar seien. Was meinen Sie dazu?
Laut MVG ist jeder Mitarbeiter, das heißt auch die Beamten, wahlberechtigt. Wählbar ist jeder, der der Dienststelle länger als sechs Monate angehört und in einer christlichen Kirche oder Gemeinschaft ist, die der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland angeschlossen ist. Die Beamten haben lediglich die Sonderstellung, dass sie zusätzlich den Betriebsrat beim Schulamt mitwählen dürfen.
Möchten Sie zum Schluss noch etwas loswerden?
Ja, drei Dinge: Erstens appellieren wir an alle Kollegen, die sich eine Mitarbeit in der MAV und dem interessanten Arbeitsfeld vorstellen können, sich am 20. März 2014 zur Wahl zu stellen und die Wahlvorschläge bis spätestens Freitag, den 28. Februar 2014 einzureichen. Zweitens hoffen wir auf eine rege Wahlbeteiligung am 20. März. Drittens wünschen wir uns sehr, dass unsere jährliche Vollversammlung besser besucht würde als dies in den letzten Jahren der Fall war. Wir fragen uns natürlich, wenn von 160 Mitarbeitern an zwei Terminen nur 45 anwesend sind, ob dies mangelnde Wertschätzung oder Unzufriedenheit mit unserer Arbeit dokumentiert.
(Gestaltung: BUB)
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