Neue Unterrichtsordnung ersetzt bisherige Handy-Ordnung
Mit Downloadlink zur neuen „Handy-Ordnung“
Inzwischen gibt es auch in Oberurff LTE. Damit wird mit Smartphones und Tablets jederzeit Internetzugang möglich. Schnell ist ein Foto geschossen, ein Videoclip gedreht, eine Audiospur aufgenommen (alles auch insgeheim) – und via WhatsApp verteilt oder sonst wo online gestellt. Dabei muss das Motiv nicht unbedingt negativ sein. Oft gibt es gar kein Motiv. Es gilt halt als „cool“, das zu tun was alle tun. Dennoch kann das Ergebnis unliebsame Folgen haben. Das CJD Oberurff versteht sich als eine Art geschützter Lern- und Lebensraum – für alle. Daher wird Augenmerk auf einen dedizierten Umgang der Schüler mit digitalen Medien gelegt. Die neue Unterrichtsordnung zu elektronischen Medien gibt diesem Umgang einen Rahmen. Sie ist ab sofort gültig und ersetzt die bisherige „Handy-Ordnung“.
Jedem nach seiner Façon?
Warum muss es überhaupt eine neue „Handyordnung“ geben? Wäre es nicht einfacher, gemäß der Philosophie des alten Preußenkönigs, Friedrich II., Katholiken und Hugenotten des lieben Friedens willen nach der griffigen Formel „Jeder soll nach seiner Façon selig werden“ (religiös) tun zu lassen was ihnen beliebt, es jedem Schüler freizustellen, was er wo und wie mit welchem elektronischen Endgerät während der Schulzeit so anstellt? Schulen, die diesen Weg probiert haben, tauchen eher selten in den Bildungsnachrichten auf, weil sich in fast jedem Fall tsunamiartig Missbräuche der gewährten Freizügigkeit ergeben haben, die Schulleitung und Bildungsträger eher ungern öffentlich kommuniziert wissen wollen. Cybermobbing oder illegale Downloads sind schließlich eher nicht vertrauenserweckend1.
Auf der anderen Seite: Es ist äußerst praktisch, wenn etwa im Fachunterricht eine Frage auftaucht zu der man umgehend eine Web-Recherche starten kann oder wenn bei einem Schülerexperiment das Handy als Stoppuhr dienen kann. Alles möglich, Dank der neuen Unterrichtsordnung zu elektronischen Medien. Ja, selbst das Fotografieren einer besonderen Unterrichtssituation ist möglich. Man muss in jedem Fall nur das Einverständnis des zuständigen Lehrers einholen (§ 3.1). Der wiederum sollte dabei darauf achten, dass es auch beim spontanen Googeln, der Zeitmessung oder dem Schnappschuss bleibt. Eine Ausnahme gilt für Schüler der Oberstufe, die in ihrer „Oberstufen-Lounge“ neben der Bibliothek eigenverantwortlich ihre „elektronischen Medien“ in der Tat gemäß Preußenkönig benutzen dürfen (§ 3.2).
Die „Unterrichtsordnung zu elektronischen Medien“ ist das Arbeitsergebnis der MEDIEN-AG, der etwa ein Dutzend Lehrer und Mitarbeitern des CJD Oberurff angehören2. Die Regelung, davon sind die Mitarbeiter der MEDIEN-AG überzeugt, bietet der Schulgemeinschaft einen Handlungsrahmen, der zugleich ein Mindestmaß an Sicherheit gewährt und doch nicht zu sehr reglementiert. Das Vorgehen bei Verstößen gegen die „Unterrichtsordnung zu elektronischen Medien“ regeln im Einklang mit der gegenwärtigen Rechtsprechung §§ 4 bis 9. ANDREAS BUBROWSKI
Linksunten: Ordnung zum Gebrauch elektronischer Medien (02/14)
- Cybermobbing oder illegale Downloads kann freilich KEINE Unterrichtsordnung genrell aussschließen. Eine Unterrichtsordnung soll und kann jedoch eine effektive Hemmschwelle für den Missbrauch digitaler Medien schaffen. Die Effektivität steht dabei in direktem Zusammenhang mit der Bereitschaft von Schülern und Lehrern zur Mitarbeit. ↩
- Aktive Mitarbeiter: Beate Sachs, Günter Koch, Winfried Heger, Nicole Rademacher, Karl-Heinz Umbach, Malte Jung-Poppe, Nils Schnetzler, Uwe Malkus, Dirk Müller-Maguhn, Boris Kempiak, Dirk Mackenrodt, Andreas Bubrowski; Koordination: Peter Falkenrodt ↩
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